Die Partei der Regionen hat vorgeschlagen, ab 2014 die landwirtschaftliche Pauschalsteuer (z. Zt. 0,6 EUR/ha) zu erhöhen. Nach einem entsprechenden Gesetzentwurf soll diese Steuer unter Berücksichtigung der jährlichen Steigerung des Bodenwertes berechnet werden.

Die aktuelle Pauschalsteuer ist an die 1995 durchgeführte normative Bodenbewertung gebunden. Der durchschnittliche Bodenwert für Ackerland ist seitdem um fast das Sechsfache von 3,67 Tsd. Hrn. auf 20,64 Tsd. UAH angestiegen.

Quelle: Kommersant vom 6.11.2013, Foto: Gjabu

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