Das Finanzministerium der Ukraine plant, die Besteuerung der landwirtschaftlichen Unternehmen zu reformieren. Bis 2017 gilt die MwSt.-Sonderregelung, die den Landwirten ermöglicht, die gesamte MwSt. für die eigene Entwicklung zu benutzen, ohne sie in den Staatshaushalt einzahlen zu müssen.

Doch das Finanzministerium sieht Probleme in diesem Schema, da das Staatsbudget dadurch viele Finanzmittel verliert und viele Unternehmen die Unterstützung gar nicht bekommen. Die indirekte staatliche Unterstützung der Land-, Forst- und Fischwirtschaft betrug zwischen 2009 und 2012 45,5 Mrd. UAH. Das Finanzministerium schlug vier Reformierungsmöglichkeiten der MwSt.-Sonderregelung für die Landwirte vor.

Der erste und radikalste Vorschlag sieht einen einheitlichen MwSt.-Satz von 20% für alle Agrarproduzenten vor. Die zweite Variante beinhaltet eine Sonderregelung, die die Mehrwertsteuer teilweise für die Entwicklung der Unternehmen belässt und gleichzeitig einen Teil für die Abführung an den Staatshaushalt vorsieht. Der dritte Plan besagt, dass außer der Beibehaltung der Sonderregelung, der MwSt.-Prozentsatz reduziert werden soll. So z.B. würden die Landwirte 11% MwSt. auf ihre Produkte erheben und abführen, die Forstwirte und Fischer – 9%. Schließlich gibt es einen Vorschlag, der vorsieht, die MwSt.-Sonderregelung für die kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten, sie jedoch gleichzeitig für die Großunternehmen abzuschaffen.

Die Landwirte lehnen jedoch jegliche Änderungen ab: Sie haben Verständnis für den Zustand des Staatshaushaltes, wollen aber ihr Business vor Steuererhöhungen schützen.

Quelle: UKAB. Foto: Roman Iwanzov

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