Die Gesetzgebung für die Entwicklung und Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Ukraine ist sehr komplex. Zwar dürfen GVO nach einer staatlichen Registrierung verwendet werden, das Verfahren ist aber sehr aufwendig.

Infolgedessen sind bisher keine GVO in der Ukraine zugelassen. Gleichzeitig werden GVO de facto angebaut und erscheinen auf dem ukrainischen Lebens- und Futtermittelmarkt. Alles über die aktuelle Situation bezüglich der Verwendung von GVO in der Ukraine und zukünftige Entwicklungsrichtungen in diesem Bereich können Sie in der Ausgabe 09/2014 der „Neuigkeiten aus der Agrar- und Ernährungspolitik“ finden.

Auch in der EU ist das Thema GVO umstritten: Das Europäische Parlament plant, den Mitgliedsländern die Kompetenz über ein Verbot des Anbau von GVO-Kulturen zu übertragen. Deutschland und Frankreich sind gegen die Verbreitung von GVO in der EU, während Großbritannien deren Verwendung unterstützt. Zurzeit ist in der EU nur ein Stamm von GVO-Mais (MON810) erlaubt, der in Spanien und Portugal seit 10 Jahren angebaut wird.

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