Während der kürzlichen Beratungen mit der Ukraine hat die EU-Kommission keine Einwände gegen die neu erlassenen Importzölle geäußert. Das Präferenzregime im Handel mit der Ukraine bleibt damit unverändert in Kraft.

Die Einführung der neuen Importzölle wurde mit der Stabilisierung der Zahlungsbilanz der Ukraine begründet. Diese Regelung verletzt aber die Normen des Assoziierungsabkommens mit der EU. Zunächst drohte daher die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes mit der EU. Der Rechtsakt gibt der EU-Kommission das Recht, nach eigenem Ermessen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Situationen in der Ukraine, über den ermäßigten Steuersatz zu entscheiden.

Quelle: Evropeyska pravda. Foto: Hans Hirsch.

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