Bisher wurden die EU-Quoten im Rahmen der einseitigen Handelspräferenzen nur bei wenigen Agrarprodukten ausgeschöpft. Die Quote für zollfreie

Import von natürlichen Fruchtsäften beträgt 10 Tsd.t und ist zu 100% ausgeschöpft. Die Quote für natürlichen Honig (5 Tsd. t) ist zu 50%, die für Getreidegrütze zu 14% und für Weizen zu 13% ausgeschöpft. Die Quoten für 7 weitere Warengruppen sind kaum ausgeschöpft, während die Quoten für weitere 17 Güter noch gar nicht benutzt wurden. Informationen über den zollfreien Export von Fleisch (insgesamt 88 Tsd. T) sind derzeit noch nicht verfügbar.

Es gibt vielfältige Gründe für die langsame Entwicklung der Lieferungen ukrainischer Agrargüter in die EU. Zu nennen sind die mangelnde Nachfrage der europäischen Kunden, angesichts eines schlechten Preis-Leistungsverhältnisses der Waren; die nicht ausreichende gesetzliche Basis und die desolate Infrastruktur in der Ukraine sowie ein fehlendes Interesse der ukrainischen Firmen an den Exporten in die EU.

Quelle: Evropejska pravda. Foto: Alena Antonova

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