Die Werchowna Rada der Ukraine hat den Gesetzentwurf №2173-а „Über Änderung des Steuerkodexes der Ukraine zur Verbesserung der Mehrwertsteuerverwaltung“,

in zweiter Lesung beschlossen, wobei die Regelungen für den Agrarsektor ausgeschlossen wurden. Damit wurde die Sondermehrwertbesteuerung für den Agrarsektor bis 01.01.2018 verlängert.

Quelle: AgroTimes. Fotо: Olduser. 

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