FeldMit der Annahme des Gesetzesentwurfes Nr. 2178-10 am 31.03.2020 wurden einige rechtliche Voraussetzungen für die regulierte Öffnung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes in der Ukraine geschaffen. Vor diesem Hintergrund hat der APD den Verband „International Farmer Association” (IFA) nach seiner Einschätzung zur aktuellen Reform des Bodenmarktes befragt.

IFA ist ein Verband von rund 50 landwirtschaftlichen, meist Familienbetrieben, der vor 5 Jahren gegründet wurde. Die Mitglieder kommen im Wesentlichen aus Deutschland, aber auch aus der Schweiz, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Österreich und sind nicht selten auch in ihren Heimat-EU-Ländern in der Landwirtschaft engagiert. Die bewirtschaftete Fläche der Mitglieder des IFA- Verbandes liegt zumeist zwischen 1.000 und 4.000 Hektar pro Betrieb. Im Mittelpunkt der Verbandsaktivitäten steht der Erfahrungsaustausch.

Das Management und die Registrierung von Pachtverträgen (im Durchschnitt 2 - 5 ha pro Verpächter) sind für die Landwirtschaftsbetriebe mit einigen Hundert bzw. Tausend Hektar zumeist gepachteter Flächen, sehr aufwendig und stellen einen hohen Kostenfaktor dar. Die Unsicherheiten bezogen auf die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen, u.a. bei der staatlichen Regulierung von Pachtverhältnissen landwirtschaftlicher Flächen, belasten die Pächter landwirtschaftlicher Flächen in der Ukraine.

Vor diesem Hintergrund adressiert der IFA-Verband Defizite in der ukrainischen Gesetzgebung sowie die ineffiziente Administration und unterstützt Ansätze zur Verbesserung der Transparenz und zur Vereinfachung der politischen Rahmenbedingungen sowie zur Schaffung von Rechtssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe. Detaillierte Regelungen, wie im vorliegenden Gesetz, würden  nach Einschätzung des Verbandes – die Rechtsicherheit kaum stärken, sondern könnten von korruptionsanfälligen Bereichen der Verwaltung ausgenutzt werden.

Im Zusammenhang mit der Reform des landwirtschaftlichen Bodenmarktes hatten sich Anfang 2020 ausländische Landwirte mit einer Petition an die Regierung und den Präsidenten der Ukraine gewandt, um ihre Interessen an einer fairen und transparenten Beteiligung am zukünftigen Bodenmarkt zu bekunden. Der ursprüngliche Ansatz im Rahmen der Diskussion zum o.g. Gesetzentwurf, der übrigens auch bei einem Gespräch mit dem ukrainischen Premierminister vorgetragen wurde, dass ukrainische Betriebe mit ausländischen Kapital landwirtschaftliche Flächen kaufen können, wenn sie bereits mehr als drei Jahre in der Ukraine ihren Betrieb bewirtschaften, wird weiterhin vom IFA-Verband unterstützt.

Die landwirtschaftlichen Betriebe mit ausländischer Beteiligung haben mit ihrem Wissen zu Innovationen und zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft in der Ukraine beigetragen. Ukrainische Nachbarbetriebe konnten positive Erfahrungen übernehmen. Eigene Mitarbeiter wurden an neuen Technologien und Maschinen ausgebildet und sind nicht selten mit ihren neuen Kenntnissen zu ukrainischen Betrieben migriert. Warum nun gerade diese Betriebe – keine Erwerbsmöglichkeit für die durch sie gepachteten Flächen erhalten sollen, ist unverständlich. Positiv bewertet IFA, dass mit dem aktuellen Gesetz zur Reform des Bodenmarktes bis 2024 ukrainische, juristische Personen mit ausländischer Beteiligung den rein ukrainischen Unternehmen gleichgestellt werden. Nach 2024 hätten ausländische Landwirte jedoch mit Wettbewerbsnachteilen zu kämpfen, sollte für sie keine Möglichkeit für den Flächenerwerb geschaffen werden.

Nach Aussage einiger Mitglieder der Leitung des IFA-Verbandes betrachten die Landwirte das aktuelle Gesetz mit einer gewissen Gelassenheit. Einige Mitglieder des Verbandes haben die Pachtverträge noch einmal angepasst, um die Verpächter an der Weiterführung der Pachtverhältnisse mit ihnen zu interessieren. Im Moment werden die Betriebe insbesondere durch die Restriktionen im Zusammenhang mit Corona-Pandemie sowie die anhaltende Trockenheit, mit entsprechenden Auswirkungen für die Frühjahrsaussaat, belastet, sodass das Thema Bodenmarktreform etwas in den Hintergrund geraten ist.

Der APD und seine Komponente „Fachdialog Boden“ unterstützen die Stärkung von Rechtssicherheit in Bodenbeziehungen sowie eine transparente und faire Einbeziehung von internationalen Landwirten auf dem sich entwickelnden landwirtschaftlichen Bodenmarkt der Ukraine, u.a. durch gleiche Vorkaufsrechte auf gepachtete Flächen. Dies gilt insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe, die mit ausländischem Kapital bereits seit vielen Jahren erfolgreich in der Ukraine wirtschaften, und die Gesetze der Ukraine einhalten und Steuern zahlen. Entsprechende Beratungsleistungen wird der APD auch weiterhin anbieten und Fachgespräche auf politischer Ebene durch evidenzbasierte Argumentationen unterstützen.

Foto: https://stocksnap.io

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