WaldAm 25.06.2020 trat das Gesetz Nr. 643-IX „Über einige Änderungen des Forstgesetzes der Ukraine in Bezug auf die Nationale Waldinventur“ in Kraft. Damit wurde gesetzlich festgelegt, dass „die Nationale Waldinventur ein System statistischer Stichprobenerhebungen des Waldfonds der Ukraine ist, das darauf abzielt, angemessene, allgemeine Informationen über die Wälder für die Erfordernisse der Planung, einschließlich der strategischen Planung, sowie der Waldbewirtschaftung, des staatlichen Waldkatasters und des Waldmonitorings zu erhalten“.

Diese Definition der nationalen Waldinventur (NWI) entspricht weitgehend den Festlegungen in den Waldgesetzen vieler anderer Länder, auch Deutschlands.

Der APD, der diese Gesetzesinitiative vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrungen mit der Bundeswaldinventur in den letzten Jahren konsequent unterstützt hat, begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes. Das Projekt geht davon aus, dass die von ukrainischen und deutschen Experten ausgearbeiteten Grundlagen, nun bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, insbesondere der Anweisungen zur Durchführung der Nationalen Waldinventur, hilfreich sein werden.

Schwerpunkte des neuen Gesetzes sind:

•    Das Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen trägt die politische Verantwortung für die Durchführung der NWI.

•    Die SAW ist befugt, eine Nationale Waldinventur zu organisieren und die zuständige Organisation als Empfänger von Haushaltsmitteln für die Durchführung der NWI zu bestimmen.

•    Der Zugang zu allen Waldgebieten, um NWI-Daten zu sammeln, wie es in den EU-Ländern üblich ist, wurde nicht explizit geregelt.

•    Die Ergebnisse der NWI sollen in das Staatliche Landskataster der Ukraine übernommen werden, obwohl noch unklar ist, wie die Ergebnisse der NWI im Landskataster verwendet werden sollen.

•    Die Regierung der Ukraine finanziert während der gesamten Periode die Durchführung der NWI aus dem Staatshaushalts (es ist wichtig, die Finanzierung nicht aus einem Spezialfonds zu sichern).

Die Verabschiedung des o.g. Gesetzes bietet dem Staat eine einzigartige Möglichkeit, über eine NWI verlässliche Informationen über die Wälder der Ukraine zu erhalten. Entscheidungen zur Organisation und zur Finanzierung der NWI, die heute von der Regierung getroffen werden müssen, bilden die Grundlage für die Entwicklung der NWI in den kommenden Jahren.

„Dank dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament haben wir in die Ukraine in diesem Bereich ein wichtiges Etappenziel erreicht. In der ersten Phase wird die Durchführung der NWI zwei Jahre dauern. Danach wird sie wiederholt werden, damit Veränderungen im Wachstum der Wälder analysiert werden können.“, betonte der Leiter der Staatlichen Agentur für Waldressourcen (SAW), Andrii Zablotskyi, im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die NWI.

Der APD analysiert gegenwärtig die Vor- bzw. Nachteile einer beschleunigten Durchführung -im Vergleich zu der vom APD vorgeschlagenen 5-jährigen NWI und macht bereits jetzt darauf aufmerksam, dass die beschleunigte Durchführung der NWI in den kommenden zwei Jahren erhebliche zusätzliche Mittel aus dem Staatshaushalt erfordern würde. Weiterhin gefährdet die Entwicklung einer neuen NWI-Datenverarbeitungssoftware -anstelle des vom APD vorgeschlagenen, langjährig international erprobten Systems „Field-Map“ – die Qualität der NWI im Vergleich zu den internationalen Standards und erhöht damit die Risiken für eine erfolgreiche Durchführung der NWI in der Ukraine.

Foto: flickr.com

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