Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsländer in Brüssel hat ein Abkommen mit dem Europäischen Rat, bezüglich befristeter autonomer Handelsmaßnahmen für die Ukraine getroffen, das berichtete der Pressedienst des Europäischen Rates.

Dieser Vorschlag ergänzt die Handelsvorschriften des EU-Ukraine Assoziierungsabkommens aus dem Jahr 2014. Diese Vorschriften werden seit dem 1. Januar 2016 zeitweilig genutzt.

Die für eine Periode von 3 Jahren vorgeschlagenen Maßnahmen, sehen weitere zollfreie Kontingente für einige landwirtschaftliche Erzeugnisse und die teilweise oder vollständige Beseitigung der Einfuhrzölle für einige Industrieerzeugnisse vor.

Quelle: AgroTimes. Foto: AgroTimes. 

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