Die einheitliche Form der Veterinärbescheinigung für den Export von thermisch behandelter Milch und Milchprodukten aus EU-Mitgliedsstaaten in die Ukraine ist am 15.09.2017 in Kraft getreten.

Dies berichtet der Staatsdienst für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz der Ukraine.

„Bilaterale Bescheinigungen für den Import von Milch und Milchprodukten in der Ukraine, welche früher mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt wurden (Belgien, Bulgarien, Griechenland, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Ungarn, Frankreich, Tschechien, Schweden), sind parallel zu der neuen Form, bis zum 30.09.2017 gültig“ – ist der Mitteilung zu entnehmen.

Quelle: AgroPortal. Foto: Госпродпотребслужба.

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