Produktion: Zwischen Januar und November sank die Agrarproduktion der Ukraine um 2,8%. Die ist hauptsächlich auf den Rückgang in der Pflanzenproduktion um 3,8% zurückzuführen. Zum ersten November ist die Getreide- und Sonnenblumenernte entsprechend um 6% und 9,5%, aufgrund der ungünstigen Witterungsbedingungen, gefallen. Die Kartoffel- und Zuckerrübenernte wuchs entsprechend um 2,1% und 2,5%.

Die Tierproduktion reduzierte sich im Jahresvergleich marginal um 0,3%, da der Anstieg der Geflügelproduktion mit 3% den Tiersektor stark unterstützt hat. Die Milchproduktion blieb weitestgehend konstant, da die höheren Erträge den Rückgang an Milchkühen kompensieren konnten.
Handel: Der Agrarexport der Ukraine ist zwischen Januar und November um 19% auf 16,4 Mrd. USD angewachsen. Die führenden Agrarexportgüter waren Sonnenblumen, Distel- und Baumwoll-Öl (24,3% der Gesamtagrarexporte), Körnermais (16,2%) und Weizen (15,5%). Die geografische Struktur der Agrarexporte der Ukraine bleibt unverändert: 43% Asien, 31,8% EU und 14,5% Afrika. Die Ukraine ist einer der drei größten Agrarexporteure in die EU.
Die Agrarhandelsbilanz der Ukraine beträgt 12,3 Mrd. USD.
Politik: Dezember war geprägt von von zahlreichen Debatten zu Ergänzungen der Agrargesetzgebung. Die Initiative zur Abschaffung der MwSt-Erstattung für Industriepflanzen- und Ölsaatenexporte ab März 2018, führte zu Streiks von Landwirten am Monatsanfang. Das Parlament beschloss, die Einführung dieser Gesetzesergänzung zu vertagen. Die MwSt-Erstattung wird für Sojaexporte ab September 2018, für Rapsexporte ab Januar 2020 aufgehoben, da die MwSt für diese Exportgüter abgeschafft wird (0%). Exporteure von Sonnenblumen erhalten weiterhin die MwSt-Erstattung auf ihre Exporte.
Während der Verabschiedung des Gesetzes zum Staatshaushalt der Ukraine für 2018, wurde das Subventionsprogramm für Agrarproduzenten eingestellt. Anstelle dessen wurde die Finanzierung zur Unterstützung von Tierproduzenten von 1,7 Mrd. UAH (rd. 49 Mio. EUR) auf 4 Mrd. UAH (rd. 115 Mio. EUR) erhöht. Daneben wird die Staatliche Unterstützung für Hopfen- und Gartenbau mit 300 Mio. UAH (rd. 8,5 Mio. EUR) eingeplant.
Am 21. Dezember hat die Werkhowna Rada der Ukraine das Gesetz zur Futtermittelhygiene und –sicherheit verabschiedet. Das Gesetz reguliert die Beziehungen zwischen den Teilnehmern auf dem Futtermittelmarkt, regelt Rechte und Verpflichtungen sowie die Verantwortung für die Produktqualität und -sicherheit und vereinheitlicht die Terminologe mit der Gesetzgebung der EU. Die Verabschiedung des Gesetzes entspricht den Verpflichtungen im Rahmen der Umsetzung des tiefen und umfassenden Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU.

Schwerpunkte der Entwicklung des Agrarsektors der Ukraine 2017:
• Aufgrund des Rückgangs der Pflanzenproduktion um 3,8%, sank die Agrarproduktion zwischen Januar und November um 2,8%, im Jahresvergleich.
• Die Regierung der Ukraine hat der Förderung der Landwirtschaft und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Genossenschaften im Jahr 2017 Priorität eingeräumt. Diese Entscheidung zeigte sich in der Errichtung einer neuen Position des stellvertretenden Ministers für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine zur Unterstützung der Landwirtschaft sowie in einer Annahme eines Konzeptes zur Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und landwirtschaftlicher Genossenschaften für den Zeitraum 2018-2020.
• Eines der wichtigsten EU-Anpassungsgesetze "Gesetz über die Futtermittellsicherheit und -hygiene" wurde verabschiedet. Damit soll die Futtermittelherstellung den europäischen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit gerecht werden.
• Die EU hat zusätzliche Zollkontingente für die zollfreie Einfuhr für eine Reihe von ukrainischen Agrarerzeugnissen (Getreide, Honig, verarbeitete Tomaten, Trauben- und Apfelsäfte) eingeführt. Die Quoten für Honig und Traubensaft wurden unmittelbar erfüllt.
• Das System der staatlichen Unterstützung für landwirtschaftliche Erzeuger war im Jahr 2017 nur begrenzt wirksam. Große Geflügelproduzenten erhielten den größten Teil an Subventionen.

Quelle: MEMU 01-2018/IER

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