Das ukrainische Ministerkabinett hat die Ordnung und Bedingungen der staatlichen Hilfeleistung bei der Versicherung von Agrarrisiken vereinfacht. U. a. wurde die früher obligatorische Antragstellung an die Versicherungsgesellschaften auf die Versicherung von Landwirtschaftskulturen abgeschafft. Die Sitzungen von Regionalausschüssen sollen von nun nicht zweimal im Monat, sondern je nach Eingang von Anträgen stattfinden. Darüber hinaus wurden Brandfälle in die Liste von Versicherungsrisiken mit aufgenommen.

Quelle: Kommersant vom 11.10.2013, Foto: Michel

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