Der Gesetzentwurf „Über Produktion und Handel mit Bio-Produkten und Rohstoffen“ wurde unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet und dem Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung zur Prüfung vorgelegt.

Über die Anpassungen einigten sich die Mitglieder der Amtsarbeitsgruppe unter Mitwirkung von Vertretern der Agrarverbände im Rahmen eines Treffens. In der Besprechung zur Formulierung des neuen Gesetzentwurfs haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe über Regelungen im Ökolandbau auf der Grundlage der EU-Normen geeinigt, insbesondere über die Zertifizierungs des Ökolandbaus und die staatlichen Kontroll- und Überwachungs. Weiterhin wurde die gegenseitige Anerkennung der Zertifizierungsorganisationen der Ukraine und der EU und die Kriterien für die Bonitierung der Böden diskutiert.

Quelle: AgroTimes. Foto: Salatwerkstatt. 

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