Das Parlament der Ukraine hat den Gesetzentwurf Nr. 3688, über Änderungen des Steuerkodex der Ukraine, beschlossen.

Damit wurde die Pauschale Einkommenssteuer für den Agrarsektor bis Ende 2016 verlängert und nachfolgende Änderungen bei der Anwendung der Mehrwertsteuer im Agrarsektor angenommen:

  • Getreideproduzenten und Produzenten von technischen Kulturen zahlen zukünftig 85 % der MwSt. in den Staatshaushalt,
  • Milchproduzenten sowie Produzenten von tierischen Erzeugnissen, zahlen zukünftig 20 % der MwSt. in den Staatshaushalt,
  • Sonstige Agrarproduzenten werden 50 % der MwSt. in den Staatshaushalt zahlen.

Der Anspruch auf Rückerstattung der MwSt. für Exporteure von Getreide und technischen Kulturen wurde wieder eingeführt. Die Änderungen in der Sondermehrwertsteuer für die Landwirtschaft stehen im Einklang mit den Verpflichtungen, die im IWF-Programm enthalten sind. 

Quelle: WRU. Foto: Andre Bung.

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