Die Bruttoproduktion der ukrainischen Landwirtschaft ist im Jahr 2015 um 4,8 % gesunken. Steigende Betriebsmittelpreise und ein begrenzter Zugang zu finanziellen Mitteln (Fremdkapital) führten zu einer Abnahme der tatsächlich bewirtschafteten Fläche (Roggen, Gerste, Zuckerrüben) und unterdurchschnittlichen Erträgen (Weizen, Sojabohnen).

Im Bereich der Fleisch- (-1.4 %) sowie der Milchwirtschaft (-4.8 %) ist es aufgrund des Exportstopps auf die Märkte Russlands zu Produktionseinbußen gekommen.

Im Dezember hat das Parlament der Ukraine, u. a. wichtige Gesetze zur Entwicklung des Agrarsektors verabschiedet, das Gesetz über die “Änderungen spezieller Gesetze der Ukraine zur Deregulierung der Agrarwirtschaft”. Mit diesem Gesetz werden 22 Kontroll- und Zulassungsverfahren abgeschafft und teilweise in den privatwirtschaftlichen Bereich ausgelagert. Diese Maßnahmen entsprechen „Strategie der Entwicklung der Landwirtschaft und ländlichen Räumen 2015-2020 der Ukraine“, worin Gesetze die nicht mehr zeitgemäß und kontraproduktiv für die Entwicklung der Landwirtschaft der Ukraine fixiert sind. So ist es beispielsweise nicht mehr erforderlich für den Transport von Pflanzenmaterial Unbedenklichkeitsbescheinigungen mitzuführen. Ebenso entfällt die obligatorische Registrierung von Mineraldünger. Insgesamt senkt sich der hohe administrative Aufwand für Getreideproduzenten und –exporteure. Damit soll ein essentieller Anreiz für den Export geschaffen werden. Mit Öffnung des Exportmarktes soll der Wettbewerb im Mineraldüngerhandel angeregt werden. Auch die Einführung neuer Technologien wird mehr Wettbewerb verursachen und sich entsprechend auf die Preise auswirken. Mit weiteren Gesetzesänderungen sollen einerseits die Saatgutbestimmungen den EU-Vorschriften weiter angepasst werden und diverse Projekte im Landmanagement erleichtern. Die Änderungen tragen dazu bei, die Attraktivität der landwirtschaftlichen Investitionen zu verbessern.

Quelle: IER. Foto: Moscow-Live.ru5.

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