Die Bruttolandwirtschaftsproduktion der Ukraine hat sich im März 2016 um 1,0 % gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Überwiegend ist dies auf den Rückgang in der Eierproduktion zurückzuführen (-17,4 % gegenüber 2015). Die Milch- und Fleischproduktion blieb nahezu konstant.

In den Oblasten Odessa und Kirowograd wurden Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bekannt. Eine Ausbreitung der ASP wird sich bereits kurzfristig auf die Schweinefleischproduktion auswirken. Die Winterkulturen befinden sich, gemäß der im Mai durchgeführten Bestandsinventur, in einem guten bis sehr guten Zustand. Insgesamt sind im Frühjahr 5,6 Mio. ha für Sommerkulturen vorgesehen (ca. 1 Mio. ha mehr als 2014). Die Aussaat der Sommerkulturen ist derzeit zu über 80% abgeschlossen.

Seit Mai 2016 gelten in der Republik Moldau neue Quoten und Zölle für ukrainische Milch- und Fleischprodukte. Laut der ukrainischen Agrarkonföderation bedeutet dies für die ukrainischen Exporteure einen Verlust von umgerechnet 1.5 Mio. USD. Die wirtschaftliche Begründung der Regierung der Republik Moldau liegt in der gegenwertig mangelnden Konkurrenzfähigkeit moldawischer Erzeugnisse gegenüber den oftmals billigeren ukrainischen Produkten. Die eingeführte Quoten und Zöllen schützen die moldawischen Produzenten.

Das Wirtschafts- und Handelsministerium der Ukraine geht davon aus, dass die eingeführten Quoten und Zölle die WTO Bestimmungen umgehen sowie die Regelungen der CIS Freihandelszone missachten. Sollten die Verhandlungen und Gespräche zur Abschaffung (früher als Dezember 2016) der eingeführten Quoten und Zölle erfolglos bleiben, sieht sich die Ukraine gezwungen gleichgerichtete Regulative auf moldawische Importgüter einzuführen.

Zwei weitere ukrainische Unternehmen haben jüngst die Exportzulassung für Milchprodukte in die EU erhalten. Damit besitzen mittlerweile 12 ukrainische Unternehmen diese Lizenz.

Die Werchowna Rada der Ukraine hat am 12. April ein Gesetz: über die Durchführung von Landauktionen verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll Land im staatlichen Eigentum nur durch Landauktionen an Dritte zur Nutzung überlassen werden. Damit erhofft sich die Politik, die Korruption im Umgang mit Staatsland zu reduzieren.

Anfang Mai 2016 wurde das Gesetz: zur Vereinfachung der Errichtung von Familienbetrieben und familiengeführten Betrieben angenommen. Das Gesetz definiert die Rechtsform „Familienbetrieb“. Damit erhalten kleine Landwirtschaftsbetriebe einen legalen Status. Diese Betriebe sollen speziell gefördert werden.

Quelle: IER-APD. Foto: soirsz. 

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