Produktion: Zwischen Januar und Oktober 2017 ist die Agrarproduktion im Jahresvergleich um 2,3%, aufgrund des Rückgangs in der Pflanzenproduktion (um 2,9%) und des Rückgangs in der Tierproduktion (um 0,5%), gesunken. Die Milchproduktion ging im Jahresvergleich um 0,8%, aufgrund einer geringeren Anzahl von Milchkühen und einer nur teilweise höheren Milchleistung pro Milchkuh, zurück. Aufgrund aussichtsreicherer Exportmöglichkeiten nahm die Eierproduktion um 2,5% zu.


Zum Stand vom 01.11.2017, sank die Ernte von Getreide und Sonnenblumen entsprechend um 6% bzw. um 9,5% im Jahresvergleich. Dies ist überwiegend auf die ungünstigen Wetterbedingungen im Frühjahr zurückzuführen. Die Kartoffel- und Zuckerrübenernte stieg dagegen um 2,1% bzw. 2,5% im Jahresvergleich.
Handel: In den ersten zehn Monaten des Jahres 2017 stieg der Agrarexport der Ukraine um 22,7% bzw. um 14,7 Mrd. USD. Die Struktur des Agrarexports, mit Getreidekulturen (71% des Gesamtagrarexports) und Ölpflanzen (9%), blieb weitgehend unverändert. Die drei Hauptgetreidekulturen sind Mais (29% des Gesamtagrarexports), Weizen (27%) und Gerste (9%). Das Exportvolumen von Geflügel wuchs um 14,4% im Jahresvergleich (auf 228,6 Tsd. t).
Aufgrund einer höheren Nachfrage auf dem Weltmarkt stieg ebenfalls der Export von Milchprodukten im Jahresvergleich um 73,2% auf 225,6 Mio. USD. Das Exportvolumen von Molke erhöhte sich um 34,7% im Jahresvergleich, insbesondere aufgrund der hohen Nachfrage auf dem chinesischen Markt. Der Export von Butter nahm aufgrund der hohen Nachfrage in der Türkei, Marokko und den Niederlanden um 152% im Jahresvergleich zu.
Die Agrarimporte stiegen dagegen nur um 8% auf 3,6 Mrd. USD. Damit hat sich die Außenhandelsbilanz der Ukraine im Bereich der Agrarprodukte weiter verbessert.
Politik: Am 22.11.2017 hat das Ministerkabinett der Ukraine die Vereinbarung über die Landpacht zur Verbesserung des Managements der Landnutzung und des Landschutzes, der Bewahrung und Wiederherstellung der Bodenfruchtbarkeit, novelliert. Die Vereinbarung sieht die Beibehaltung der Qualitätskriterien (Bonität) der Bodenoberfläche zum Zeitpunkt der Verpachtung, die Erstattung von entstandenen Verlusten in der Bodenqualität durch unsachgemäße Bewirtschaftung des Oberbodens, die Festlegung der Pachtzahlungen sowie die Stärkung von Haftungsansprüchen bei verspäteten Pachtzahlungen (Strafzahlungen) vor. Die Novellierung sieht einen stärkeren Landeigentümerschutz vor und soll zum Schutz von Landdegradation beitragen.
Am 28. 11. 2017 hat die EU-Kommission zusätzliche Zollkontingente für den ukrainischen Getreideexport eingeführt. Diese beinhalten zusätzlich 65.000 t Weizen; 625.000 t Mais; Gerste, Gerstenmehl und Pellets 325.000 t pro Jahr. Die Quoten werden zum 01.01.2018 wirksam und gelten für drei Jahre.

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