2020 01 vorstellung gesetzentwurfAm 13.01.2020 wurde die Fassung des Gesetzentwurfs Nr. 2178-10 (Gesetzentwurf zum Bodenmarkt) öffentlich diskutiert.

 

Die aktuelle Fassung berücksichtigt alle Kommentare der Marktteilnehmer und der Zivilgesellschaft. „Laut diesem Gesetzentwurf können nur ukrainische Staatsbürger, juristische Personen der Ukraine, deren Mitglieder nur ukrainische Staatsbürger sind, territoriale Gemeinden und der Staat Land kaufen.“, sagte Mykola Solskyi, Vorsitzender des Ausschusses der Werchowna Rada der Ukraine für Agrar- und Bodenpolitik. „Bis das Referendum durchgeführt wurde, ist es weiterhin verboten, landwirtschaftliche Flächen an Ausländer und Staatenlose zu verkaufen“, betonte Solskyi. 

Quelle: http://www.me.gov.ua/News/Detail?lang=uk-UA&id=0a74a2b6-5ed5-40d5-b9be-ab67f789700c&title=ZakonoproktProObigS-gZemelZakhischaNatsionalniInteresiUkraini&fbclid=IwAR0VAnyzKCA4_Tj64rqVL8uIp8QxdL0EGZZyueSXAfdRG__xbYORmXfw6Ro. Foto: me.gov.ua. Datum 14.01.2020

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