ViehzuchtLandwirtschaftliche Genossenschaften, zu denen auch Viehzuchtfarmen gehören, haben Anspruch auf staatliche Unterstützung. Dies wurde in der Verordnung der Regierung Nr. 447 geregelt.

Die Mittel werden landwirtschaftlichen Genossenschaften zur Verfügung gestellt, deren Mitglieder bis zu 500 Hektar Land und ein Einkommen von bis zu 15 Mio. UAH haben.

Quelle: https://agronews.ua/news/sil-s-kohospodars-ki-kooperatyvy-z-tvarynnykamy-maiut-pravo-na-otrymannia-derzhpidtrymky/?fbclid=IwAR0Ec5XGIm0qQEfww_jrnWABOR8WZJt7AZtms_Gxp5FwYwii9Lidmr8REL0, Foto: flickr.com, Datum: 30.06.2020

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