BeratungswesenDas Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, Handel und Landwirtschaft der Ukraine hat einen Entwurf für die Teilerstattung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen erarbeitet.

Die Teilerstattung soll an landwirtschaftliche Beratungsdienste gezahlt werden, welche gemäß dem ukrainischen Gesetz „Über landwirtschaftliche Beratungstätigkeiten“ registriert sind und Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe bzw. landwirtschaftliche Dienstleistungsgenossenschaft erbracht haben.

Rund 90% der Beratungskosten sollen erstattet werden, begrenzt auf bis zu 10.000 UAH (rd. 300 EUR) je Beratungsvorgang im Jahr.

Beratungsleistungen in folgenden Bereichen können erstatte werden:

  • Wirtschaft, Technologie, Management, Marketing, Buchhaltung, Steuern, Recht, Ökologie;
  • Verbreitung und Umsetzung moderner Technologien, Innovationen in der Produktion;
  • Förderung der Entwicklung des ländlichen Tourismus, der Beschäftigung der ländlichen Bevölkerung usw.

Quelle: https://landlord.ua/news/fermeram-chastkovoho-kompensuiut-vytraty-na-doradchi-posluhy/, Foto: https://landlord.ua, Datum: 23.07.2020

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