IMG 20160630 141609Am 30.06.2016 referierte Herr Dr. Roland Labohm, Geschäftsführer der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, auf dem Internationalen Fleisch Kongress in Kiew über seine Erfahrungen bei der Organisation und der Gestaltung der Tierseuchenkasse in Deutschland.

Angesichts aktuell herrschenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Ukraine, ist die Vorgehensweise zur Absicherung und Selbsthilfe bei Tierseuchen, von besonderem Interesse. In seinem Vortrag informierte Herr Dr. Labohm über verschiedene Erstattungsschemata, die in europäischen Ländern, im Falle einer Tierseuche, angewendet werden. Er betonte die Wichtigkeit staatlicher Unterstützung für die Durchführung des finanziellen Ausgleiches, als auch die Notwendigkeit der Bildung eines Fonds für alle Tierarten, mit ausreichender Berücksichtigung von entsprechenden Risiken und Gefahren.

Herr Dr. Labohm präzisierte, dass der „Tierseuchenfonds“ vorbeugende Maßnahmen als auch die Untersuchungen finanzieren kann. Dies sei auch für den Ausgleich des Versicherungsrisikos gedacht, bei welchem normale Versicherungsgesellschaften das Risiko nicht tragen möchten. Dr. Labohm beschrieb das Verfahren zur Einreichung des Antrages bis zum Erhalt der Entschädigung. Dabei verwies er auf die gesetzliche Grundlage als unverzichtbare Rahmenbedingung zur Sicherung der Arbeitsweise der Tierseuchenkasse. Herr Labohm betonte weiterhin, dass entsprechend den geltenden Regelungen, die Einzahlung in die Tierkasse für alle Tierhalter in Deutschland Pflicht ist. Dies erlaubt einerseits, alle Nutztiere zu erfassen und anderseits die Daten für die entsprechende Planung und das Monitoring zu verwenden. (Präsentation)

Über die speziellen Ansätze für Schweinebetriebe, diskutierten die Mitglieder des Schweinezuchtverbandes mit dem Experten am 01.07.2016. Zahlreiche Fragen bezogen sich auf die Verwaltung der Mittel und die Rolle der staatlichen Kontrollinstitutionen. In diesem Zusammenhang stellte Dr. Labohm beispielhaft den Aufsichtsrat der Tierseuchenkasse in Rheinland-Pfalz vor. Vertreter aus der staatlichen Veterinärverwaltung, des Ministeriums für Landwirtschaft, den Landwirten und anderen fachlichen Institutionen, die die fachliche Aufsicht über die Tätigkeit der Tierseuchenkasse ausüben, bilden darin den Aufsichtsrat. Obwohl sich das deutsche Model schon seit vielen Jahren bewährt hat, empfahl Herr Labohm es nicht “eins zu eins” zu kopieren. Das ukrainische Modell sollte die spezifischen Gegebenheiten des Landes und die europäischen Erfahrungen berücksichtigen.

Quelle: APD. Foto: APD. Datum: 30.06.2016

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