Aktivitäten der ukrainischen Vereinigung von Agrarproduzenten müssen Interessenvertretung ihrer Mitglieder miteinschließen
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Am 07.07.2023 hat der APD eine Veranstaltung zum Kommentar zum Gesetzesentwurf über die Vereinigung von ukrainischen Agrarproduzenten durchgeführt.
Dieser Gesetzesentwurf wird derzeit von der Werchowna Rada der Ukraine geprüft und ist für die EU-Integration der Ukraine unabdingbar. Er wird seit langem unter Beteiligung vieler ukrainischer Agrarfachverbände und Fachkräften der Agrarbranche diskutiert. Der diesbezügliche Kommentar wurde vom Kurzzeitexperten des APD, Marian Borek, auf der Grundlage seiner langjährigen Erfahrungen bei der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften in Polen vorgelegt. Mit der Vorlage des Kommentars wurde der Bitte vieler ukrainischer Agrarfachverbände entsprochen. Der gemeinsame Aufbau von Agrarmärkten in der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79. (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 definiert. Die Verfasser:innen des Gesetzesentwurfs nehmen Bezug auf dieses Dokument und weisen auf seine herausragende Bedeutung für die EU-Integration des Agrarsektors der Ukraine hin. "Die Aktivitäten der Vereinigung von Agrarbetrieben sollten sich auf die Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitwirkenden gegenüber Behörden und anderen Institutionen und Einrichtungen sowie auf Schulungs- und Beratungsmaßnahmen konzentrieren. Durch den Dialog mit den Behörden sollte die Vereinigung von Agrarbetrieben in die Lage versetzt werden, Einfluss auf die Verabschiedung von relevanten Entscheidungen, einschließlich der Erarbeitung von geeigneten rechtlichen Lösungen und Einführung von marktwirtschaftlichen Instrumenten zur Förderung des Agrarmarkts, zu nehmen ", so Borek. Dabei werden die Gründung und die Tätigkeit von landwirtschaftlichen Erzeugerverbänden durch die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 nicht geregelt.
Quelle und Foto: APD
Datum: 07.07.2023