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Die Einführung der Mindeststeuer für landwirtschaftliche Betriebe muss neu geprüft werden

Am 20.04.2023 fand mit Unterstützung des Ministeriums für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine (MAPE) eine Schulungs- und Informationsveranstaltung zum Thema "Bodenverhältnisse in der Ukraine 2023: ABC für Kleinproduzenten" statt. Am Fachgespräch nahm Svitlana Pavlenko, Langzeitexpertin des APD, teil.

Während der Veranstaltung diskutierten die Teilnehmenden die Besonderheiten des nationalen Bodenrechts unter Kriegsrecht, die wichtigsten Novellen im Bereich der Bodenbeziehungen in der Ukraine und die rechtlichen Aspekte des Besitzes, der Nutzung und des Verkehrs von Grundstücken.

Svitlana Pavlenko regte die Diskussion über den Status von landwirtschaftlichen Flächen und die Mitgliedschaft in einem landwirtschaftlichen Betrieb bei der Berechnung der zu entrichtenden Mindeststeuer für Unternehmen dieser Art an. Sie wies darauf hin, dass das ukrainische Bodengesetzbuch und das ukrainische Gesetz "Über landwirtschaftliche Betriebe" landwirtschaftlich genutzte Flächen und Möglichkeiten ihrer Nutzung festlegen. Unter anderem ist der Abschluss von Landpachtverträgen zwischen einem landwirtschaftlichen Betrieb und den Mitgliedern des Betriebs gesetzlich nicht vorgeschrieben. Informationen über Grundstücke, die vom Betrieb genutzt und veräußert werden können, sind in den Gründungsunterlagen dieses Betriebs aufzuführen.

Außerdem stehen Mitglieder der landwirtschaftlichen Betriebe nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit ihrem Unternehmen. Ihre Arbeit wird in Form der Auszahlung eines Teils des vom Betrieb erwirtschafteten Reingewinns und nicht in Form eines Arbeitslohns bezahlt. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit oder ohne Status einer juristischen Person kann bei der Berechnung der zu entrichtenden Mindeststeuer weder Grundstücke seiner Mitglieder noch den ausgezahlten Einkommensanteil berücksichtigen, was zu Verzerrungen in den Berechnungen und zur zusätzlichen Steuerbelastung für einzelne Mitglieder führt. "Die Idee der Einführung einer verbindlichen Mindeststeuer ist gut, deren Umsetzung jedoch ist nicht umfassend durchdacht und geht dem Problem der „Schattenpacht“ nicht auf den Grund. Derzeit sind von dieser Regelung vornehmlich kleine Agrarproduzenten betroffen, die sich entschlossen haben, ihre Erwerbstätigkeit zu legalisieren und den gesetzlichen Rahmen einzuhalten. Daher ist es heute dringend notwendig, den Ansatz zur Berechnung der verbindlichen Mindeststeuer für landwirtschaftliche Betriebe zu überdenken", so Pavlenko.

Der APD wird sich zusammen mit seinem Partner, dem Nationalen Verband der landwirtschaftlichen Beratungsdienste der Ukraine, bzgl. der Lösung der angesprochenen Probleme austauschen. Fragen, betreffend die Bereitstellung von vorgeschriebenen Informationen über Grundstücke für die Beantragung von Haushaltszuschüssen pro 1 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, durch landwirtschaftliche Familienbetriebe, sollen gemeinsam mit dem MAPE so bald wie möglich geregelt werden.

Quelle und Foto: APD

Datum: 20.04.2023

20.04.2023