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EU verlängert Handelsvorteile für die Ukraine

Die Aussetzung aller Einfuhrzölle, Kontingente und Handelsschutzmaßnahmen auf ukrainische Ausfuhren in die EU („autonome Handelsmaßnahmen“) wurde um ein weiteres Jahr verlängert.

Dabei wird die EU am 15.09.2023 die außergewöhnlichen und befristeten Präventivmaßnahmen auslaufen lassen, die am 02.05.2023 für die Importe von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen aus der Ukraine erlassen wurden. Vom Verbot ausgenommen sind Hartweizensorten, Maishybriden sowie Saatgut und Dinkel. „Diese befristeten und gezielten Maßnahmen wurden aufgrund logistischer Engpässe, zu denen es bei diesen Erzeugnissen in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei gekommen ist, unter der Bedingung erlassen, dass die Mitgliedstaaten keine restriktiven Maßnahmen aufrechterhalten. Durch die Aufhebung dieser Maßnahmen wird es möglich sein, die Solidaritätskorridore erheblich zu verbessern und den Herausforderungen zu begegnen, die es zu bewältigen gilt, wenn die diesjährige Getreideernte aus der Ukraine verbracht werden soll“, so die Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Quelle: ec.europa.eu

Foto: pixabay.com

Datum: 05.06.2023

13.07.2023