Am 26. Februar 2015 stellte das Regierungsbüro für europäische Integration den Bericht über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU für den Zeitraum von September 2014 bis Januar 2015 vor.

Das Agrarministerium verweist auf die Umsetzung von 3 Rechtsakten (Verordnung des Ministerkabinetts № 1144 von 26.11.14) und geht dabei von einer 100 %-igen Erfüllung der geplanten Vorgaben aus. Zur Umsetzung des EU-Ukraine Freihandelsabkommens wird die Ukraine Tarifquoten auf den Import von Zucker, Schweinefleisch und Geflügel aus den EU Ländern einführen, um den eigenen Markt zu schützen. Ein Kontrollverfahren der Nutzung dieser Tarifquoten wurde für eine Übergangsfrist bewilligt. Weiterhin wurde eine Kontaktstelle für Fragen bezüglich der Umsetzung von sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen geschaffen.

Ein Gesetzentwurf "Über tierische Nebenprodukte für den nicht menschlichen Gebrauch" (№ 0905, der bereits in erster Lesung am 22.07.14 angenommen wurde), dessen Bestimmungen auf den EU-Verordnungen vom 21.10.2009 № 1069/2009 und vom 25.02.2011 № 142/2011 basieren, wird in der Werchowna Rada bearbeitet.

Konkrete Beiträge zur Deregulierung wurden teilweise umgesetzt: Am 12.02.2015 wurde das Gesetz "Über Änderungen einiger Rechtsakte der Ukraine zur Vereinfachung der Geschäftsbedingungen" (Deregulierung) verabschiedet, dass u.a. die wichtige Teil der Gesetzgebung in der Landwirtschaft in Einklang mit dem EU-Recht bringt. Schwerpunkte des Gesetzes sind: Förderung der rationalen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, Vereinfachung der Pachtverhältnisse, Erleichterungen im Bereich ökologische Landwirtschaft.

Zu den bis zum 31.03.2015 geplanten Maßnahmen gehört u.a. die Ausarbeitung eines Leitfadens zur Annäherung der ukrainischen Gesetzgebung im Bereich der veterinär- und phytosanitären Angelegenheiten an das EU-Recht.

Quelle: Unterstützungszentrum für die Reformen 

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